Das vergangene Jahr ging trotz der Widrigkeiten schnell vorbei und wieder dreht sich das Rad von neuem. Was es uns bringen mag, ist ungewiss. Das Budget der Zahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt konnte dank unserer KZV nochmals nachverhandelt werden, trotzdem kommt seit langem unser HVM mal wieder zum Tragen. Aber wie wird es 2024 sein? Viele von uns werden eher noch mehr Patienten aufnehmen, sofern es noch geht. Hoffen wir einfach mal, uns der Ärzteschaft anschließen zu können, die mit ihren Protestschließungen der Praxen, den Brandbriefen und der Petition „Stärkung der ambulanten Versorgung“, unterschrieben von 70.000 Ärzten und Patienten, zumindest im Januar mit Herrn Lauterbach ins Gespräch kommen sollen – wir als Zahnärzte werden gerne weiterhin ignoriert, aber wir sind auch einfach zu wenige, um laut zu sein. In meinem zurückliegenden Notdienst wurde ich mehrmals auf die Neuaufnahme angesprochen, eine Person versuchte vergeblich, in der Region um Halberstadt einen Behandler zu finden – Fazit: Sie nimmt den Weg bis nach Eisleben (eine Stunde Fahrtstrecke) in Kauf, denn Halberstadt ist so schlecht aufgestellt und Nachwuchs nicht in Sicht. Fairerweise muss ich auch dazu sagen, dass es mir mein Assistent ermöglicht, noch begrenzt Patientinnen und Patienten aufzunehmen, aber auch das werden wir reglementieren müssen, da er nicht auf ewig an Sachsen-Anhalt zu inden ist. Da geht wieder einmal eine super ausgebildete Person in die Heimat zurück – aber was soll man auch gegen diesen Grundwunsch nach Familie und Heimat tun? Jedenfalls war es mit Abstand der vollste Notdienst seit Beginn meiner Selbstständigkeit. Unser Kreis der Gemeinden musste ebenfalls Anfang 2023 zusammengelegt werden, da auch die Kreisstelle Hettstedt immer schlechter aufgestellt ist. Aber kann man den Patientinnen und Patienten zumuten, im besten Fall mit dem Auto mehr als eine Stunde bis zum Zahnarzt zu fahren? Das Konzept der mobilen Zahnarztpraxis wird somit immer relevanter, wobei sich die Durchführung als komplizierter darstellt, wie jüngst in einem zm-Artikel beschrieben wurde. Trotz allem nimmt die Dreistigkeit der Menschen immer weiter zu: der Anruf auf der Rufbereitschaftsnummer (meiner privaten Festnetznummer) zum Notdienst mit der Frage nach einem Behandlungstermin in der nächsten Woche, oder der letzten Patientin im Notdienst am 31.12., sie hätte es dieses Jahr einfach nicht geschafft zum Zahnarzt zu gehen und sie würde gerne eine Kontrolle für ihr Bonusheft durchführen lassen. Nein, Beschwerden hat sie keine, aber kann man nicht im Notdienst auch für unbekannte Patienten eine Ausnahme machen? Es wird niemanden überraschen, aber die Kontrolle habe ich nicht durchgeführt. Natürlich werden wir in diesem Fall auch keine Leistungen abrechnen können, obwohl wir alles eingedeckt und nachbereitet haben. Bei all diesen „Freuden“ bin ich gespannt, was wir uns als Dienstleister des Gesundheitssystems noch bieten lassen müssen. In diesem Sinne wünsche ich ein frohes Neues Jahr und lassen Sie uns „weiterkämpfen“ für unseren Beruf,
Ihre/Eure Dr. Anne Behrens,
Beisitzerin im Landesvorstand des FVDZ Sachsen-Anhalt